§ 1 Vertragsgegenstand
Die Hundepension nimmt den Hund für den schriftlich festgehaltenen Zeitraum in Obhut. Der Besitzer konnte die Pension vorab besichtigen.
Der Hund wird während seines Aufenthalts artgerecht und familieneinbezogen betreut. Er wird gepflegt und gefüttert. Futter, Liegedecken und
Kissen sind mitzubringen, damit der Hund so wenig Stress wie möglich hat. Die Pension übernimmt keine Verantwortung und Haftung für
mitgebrachte Sachen (Kissen, Decken, Spielzeug, Geschirre,..)


§ 2 Hol- und Bringzeiten
Nach Absprache im Zeitraum von 10:00 – 18:00 Uhr
Abweichungen nur nach fester Absprache.


§ 3 Unterbringungspreis
Die aktuellen Unterbringungspreise entnehmen Sie bitte unserer Homepage.


§ 4 Rücktritt
Bei einem Rücktritt der Reservierung also auch für spätere Unterbringungen, an Feiertagen, Brückentagen und Schulferien verlangt die
Hundepension einen zeitlich gestaffelten Entschädigungsanspruch d. h. umso näher die Stornozeit zum gebuchten Anreisedatum liegt, desto
höher die Kosten.
Bis 30 Tage vor Antritt = 20 %
29-14 Tage = 50 %
Ab dem Tag der Anreise = 90 %


§ 5 Gesundheitsverpflichtung
Der Besitzer erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten, Ungeziefer und Wurmbefall ist. Bringt der Hund nachweislich eine
Krankheit mit, trägt der Tierhalter des Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensionsund
Besuchshunde.


§ 6 Abholungsverpflichtung; Verwertungsrechte
Der Hund muss vom Eigentümer oder einem Vertreter zum vereinbarten Termin abgeholt werden. Wird er nicht innerhalb von einer Woche
nach diesem Termin abgeholt, so muss zunächst der Eigentümer unter Fristsetzung einer weiteren Woche zur Abholung aufgefordert werden.
Ist die Frist abgelaufen, kann der Inhaber der Unterbringungseinrichtung frei über den Hund verfügen. Dies schließt eine Abgabe im örtlichen
Tierheim ein.
Wird der Hund dort oder freihändig vom Inhaber der Unterbringungseinrichtung verkauft, wozu Berechtigung besteht, so ist der Kaufpreis
zunächst auf eventuelle offene Kosten der Unterbringungseinrichtung und sonstige Auslagen anzurechnen und dann erst ein eventueller
Überschuss an den Eigentümer zu erstatten.


§ 7 Sonderklauseln; Versicherungspflicht
Haftungsausschluss: Die Haftung des Ausbilder für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Versicherungspflicht: Der Eigentümer übergibt eine Kopie der bestehenden Hundehaftpflichtversicherung und sichert zu, dass diese nach wie
vor besteht und der betreffende Vertrag nicht beendet wurde.
Haftungsfreistellungsverpflichtung: Der Eigentümer stellt den Ausbilder von einer eventuellen Inanspruchnahme, egal aus welchem rechtlichen
Gesichtspunkt, frei; so u. a. bei einer Inanspruchnahme aus Tieraufseherhaftung.


§ 8 Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, diese einzuhalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt.


§ 9 Haftung
Die Hundepension haftet nicht bei Entlaufen (z. B. unter dem Zaun durchbuddeln) des Tieres. Die Teilnahme, sowie das Betreten des
Geländes der Hundepension erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die von der
Hundepension vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Hundepension haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren
Hunden verursacht werden. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden.


§ 10 Bei Betreten des Geländes erklärt sich der Hundebesitzer mit den dort ausgeschrieben Regeln einverstanden. Betreten und Bewegen auf
dem Gelände ist nur in Begleitung gestattet.


§ 11 Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuter Erkrankung oder Verletzung die erforderliche
Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von der Hundepension bestimmt wird. Die Hundepension wird in diesem Fall ausdrücklich
ermächtigt im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu
beauftragen. Die Kosten übernimmt der Tierhalter.


§ 12 Der Hundebesitzer erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei innerhalb einer Hundegruppe kennt, in Kauf nimmt und die
eventuellen entstandenen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selber trägt.


§ 13 Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen, ungewollte Deckungen oder Todesfall
des Hundes. Die Hundepension ist um bestmögliche Unterbringung, Betreuung, Pflege und Versorgung des Tieres bemüht. Sollte sich dessen
ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in der
Hundepension in Obhut gibt, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der Hundepension oder Erfüllungsgehilfen, die insoweit nur für eigene
Verschuldung und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit der Hundepension oder der Erfüllungsgehilfen hafte, generell nicht aber für
Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedener Hunde ergibt.


§ 14 Der Hundebesitzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Fotos und Videos von dem Pensionsgast zu Werbezwecken
veröffentlicht werden dürfen. (Falls dies nicht erwünscht ist, bitte um schriftliche Bemerkung auf der Anmeldung)